Behandlungsablauf

Vom Erstgespräch bis zum Therapieantrag

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie dar. Die Therapeutin klärt in diesem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch eine erste therapeutische Intervention ist möglich. Seit 1. April 2018 ist dieses Erstgespräch verpflichtend,  d.h., erst wenn ein Patient eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht hat, kann mit den probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden.

Probatorische Sitzungen und Therapieantrag

Im Anschluss an das Erstgespräch finden ein ausführliches Anamnesegespräch und bis zu sechs weitere sogenannte probatorische Sitzungen von je 50 Minuten statt. In diesen Sitzungen wird die Notwendigkeit einer Psychotherapie überprüft und besprochen, welches Therapieverfahren zur Behandlung geeignet ist. Darüber hinaus dienen die probatorischen Sitzungen dem gegenseitigen Kennenlernen und die Eltern sowie die Kinder oder die Jugendlichen können entscheiden, ob sie sich bei der Therapeutin gut aufgehoben fühlen und sich auf einen gemeinsamen Therapieprozess einlassen wollen. Im Anschluss wird dann ein gemeinsamer Therapievertrag geschlossen und die psychotherapeutische Behandlung wird bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt.

Therapie

Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.

Bei einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie liegt die Behandlungshäufigkeit bei ein- bis zweimal wöchentlich und kann von einer kurzeitigen Krisenintervention bei einer Dauer von ca. 6 Monaten bis hin zu einer längerfristigen Behandlung über mehrere Jahre reichen.
Dieses tiefenpsychologisch fundierte Verfahren ist ein konfliktzentriertes und stützendes Verfahren. Die Behandlung konzentriert sich auf Teilziele oder kann eine analytische Behandlung einleiten.

Bei der analytischen Psychotherapie findet die Behandlung meist zweimal wöchentlich und in der Regel über einen Zeitraum von 1-3 Jahren statt. Das psychoanalytische Behandlungsverfahren ermöglicht ein tiefergehenderes Verständnis seelischer Prozesse und eine grundlegendere Bearbeitung der individuellen inneren Konflikte des Patienten.

Beide Therapieformen werden bei Kindern üblicherweise als Spieltherapie mit der Möglichkeit des Malens und künstlerischen Gestaltens durchgeführt. Im freien Spiel sowie beim Malen und Gestalten können Kinder ihre inneren bewussten und unbewussten Konflikte sowie ihre Wünsche und Ängste zum Ausdruck bringen und mit der Hilfe der Therapeutin schrittweise bearbeiten.

In der Therapie mit Jugendlichen rückt häufig das Gespräch mehr in den Vordergrund.

Gespräche mit den Bezugspersonen

Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung sind zudem die begleitenden Gespräche mit den Bezugspersonen des Kindes oder Jugendlichen. Diese Sitzungen sind umso wichtiger, je jünger ein Kind ist, da jüngere Kinder in einem viel stärkeren Ausmaß auf ihre Bezugspersonen angewiesen sind als Jugendliche. In der Regel findet nach jeder 4. Therapiesitzung ein alleiniges Gespräch mit den Bezugspersonen statt. Bei Jugendlichen kann unter Umständen eine Therapie ohne begleitende Gespräche mit den Bezugspersonen sinnvoll sein.

Schweigepflicht

Die Therapeutin ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.  Diese hat eine hohe Bedeutung, da in einer Psychotherapie sehr persönliche Gefühle wie Ängste, Wut und Scham zur Sprache kommen. Dritte werden nur im Ausnahmefall und nur unter ausdrücklicher Zustimmung vonseiten des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Eltern miteinbezogen.